Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Sternberg UG (haftungsbeschränkt), Schwachhauser Heerstraße 122, 28209 Bremen
Stand Februar 2026
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Sternberg UG (haftungsbeschränkt), Bremen (nachfolgend „Auftragnehmerin“) und ihren Auftraggebern.
2. Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
3. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand
1. Gegenstand des Vertrages sind Beratungsleistungen, Kommunikationsberatung, Workshops, Trainings, Coachings sowie vergleichbare Dienstleistungen.
2. Die Leistungen erfolgen als Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB.
3. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder sonstiger Erfolg wird nicht geschuldet.
4. Die Auftragnehmerin schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Leistung, nicht jedoch ein bestimmtes Ergebnis.
§ 3 Vertragsschluss
1. Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend.
2. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Angebots oder durch Leistungsaufnahme zustande.
3. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform.
§ 4 Leistungsumfang
1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
2. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, sofern dies dem Auftraggeber zumutbar ist.
3. Die Auswahl von Methoden, Referenten und Trainingsformaten erfolgt nach fachlichem Ermessen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Ressourcen rechtzeitig zur Verfügung.
2. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zulasten der Auftragnehmerin.
3. Der Auftraggeber bleibt für unternehmerische Entscheidungen sowie die Umsetzung von Empfehlungen allein verantwortlich.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
1. Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.
2. Sofern nicht anders vereinbart, sind 50 % der Vergütung bei Vertragsschluss und 50 % spätestens vor Leistungsbeginn fällig.
3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
§ 7 Terminabsagen und Stornierung
1. Vereinbarte Termine sind verbindlich.
2. Bei Absage durch den Auftraggeber gelten folgende Stornokosten:
o bis 30 Tage vor Termin: 25 % der Vergütung
o bis 14 Tage vor Termin: 50 % der Vergütung
o weniger als 14 Tage: 100 % der Vergütung
3. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 8 Nutzungsrechte
1. Sämtliche Trainingsunterlagen, Konzepte und Materialien sind urheberrechtlich geschützt.
2. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für interne Zwecke.
3. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung ist ohne Zustimmung unzulässig.
4. Aufzeichnungen von Trainings oder Workshops bedürfen der vorherigen Zustimmung.
§ 9 Vertraulichkeit
1. Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.
2. Diese Verpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus.
§ 10 Haftung
1. Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
3. Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf den jeweiligen Auftragswert.
4. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
5. Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.
6. Empfehlungen und Beratungsergebnisse stellen Entscheidungsgrundlagen dar; die Umsetzung erfolgt eigenverantwortlich durch den Auftraggeber.
§ 11 Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, ist die Auftragnehmerin für die Dauer der Behinderung von der Leistungspflicht befreit.
§ 12 Kündigung
1. Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
2. Im Falle einer ordentlichen Kündigung durch den Auftraggeber sind bereits erbrachte Leistungen zu vergüten.
3. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
§ 13 Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Bremen, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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